DRG besorgt über EU-Richtlinie zur Sicherheit der MRT

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) hat in einem unlängst veröffentlichten Positionspapier ihre Haltung zur EU Richtlinie 2004/40/EG (EMF) über physikalische Einwirkungen und deren Auswirkungen auf die Anwendung der Magnetresonanztomographie dargestellt.

  • Marianne Heukenkamp
  • geschrieben am: 19.05.2011
  • Autor: M. Heukenkamp
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Die Richtlinie 2004/40/EC über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) sieht in ihrer jetzigen Fassung die Einhaltung bestimmter Grenzwerte für den Umgang mit elektromagnetischen Feldern vor.  Diese Belastungswerte schränken nach Auffassung der DRG sowohl die Anwendung der MRT für die diagnostische Bildgebung als auch für die Forschung übermäßig ein, zumal schon viele Millionen MRT-Untersuchungen an Patienten durchgeführt worden seien, ohne dass je negative Auswirkungen hätten festgestellt werden können.

Die EU-Kommission hat daher die Umsetzung der Richtlinie auf 2012 verschoben, um weitere Untersuchungen abzuwarten. Eine überarbeitete Version soll demnächst vorgelegt werden. Die DRG hofft, dass dies bald geschieht und dass die MRT aus den Grenzwertvorschriften der Richtlinie ausgeklammert wird.

Nach Auffassung der Röntgengesellschaft ist der Schutz der Arbeitnehmer und Patienten im Umgang mit MRT bereits in den etablierten MR Sicherheitsnormen IEC/EN 60601-2-33 ausreichend geregelt.